allgemeine geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SKYMETRA e.U., Thomas Krainer, Schönegg 21/2, 8544 Pölfing-Brunn, Österreich (nachfolgend Skymetra) und ihren Kunden. Sie gelten für alle angebotenen und erbrachten Leistungen, insbesondere für Drohneneinsätze, Bild- und Datenerfassung aus der Luft, Inspektionen, Thermografie, Dokumentationen sowie die Übergabe digitaler Aufnahmen und Auswertungen.

Die AGB finden Anwendung sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KSchG).
Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt (§ 1 UGB).

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn Skymetra ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Die Durchführung eines Auftrags ohne gesonderten Widerspruch bedeutet keine Anerkennung fremder Bedingungen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB. Für deren Inhalt ist die schriftliche Bestätigung durch Skymetra maßgeblich.

Für Verbraucherverträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen gelten die Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Details sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung geregelt.

 

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Skymetra erbringt gewerbliche Dienstleistungen im Bereich der drohnengestützten Datenerfassung. Dazu zählen insbesondere Luftbild- und Videoaufnahmen, thermografische Befliegungen, visuelle Inspektionen, dokumentierende Aufnahmen von Bau- und Bestandsobjekten sowie die Erstellung digitaler Datensätze aus Drohneneinsätzen.

Skymetra stellt dem Kunden die im Auftrag vereinbarten Bild-, Video- oder Messdaten in digitaler Form zur Verfügung. Die Leistungen beschränken sich auf die Datenerfassung und Datenbereitstellung. Skymetra erbringt keine behördlich anerkannten Vermessungen, keine Ziviltechnikerleistungen, keine bautechnischen Gutachten und keine rechtsverbindlichen Bewertungen. Eine fachliche Interpretation oder Weiterverarbeitung der gelieferten Daten liegt in der Verantwortung des Kunden oder beauftragter Fachstellen.

Art, Umfang und Qualität der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Angaben auf der Website oder in Werbematerialien dienen der allgemeinen Beschreibung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar.

Skymetra ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete Partner oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.

 

 

3. Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Skymetra entsteht erst durch eine ausdrückliche Auftragsannahme durch Skymetra. Vorherige Informationen auf der Website, in Angeboten, Preislisten oder Präsentationen stellen lediglich eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme dar und sind rechtlich unverbindlich.

Eine Beauftragung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Der Kunde gibt damit ein verbindliches Vertragsangebot ab. Skymetra entscheidet frei, ob dieses Angebot angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung, Terminvereinbarung oder durch tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung.

Automatisierte Empfangsbestätigungen oder Eingangsbestätigungen von Anfragen gelten nicht als Vertragsabschluss.

Wird eine Zahlung vor Leistungserbringung vereinbart und vom Kunden durchgeführt, gilt der Vertrag spätestens mit Zahlungseingang als angenommen, sofern Skymetra die Durchführung nicht unverzüglich ablehnt.

Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde die maßgeblichen Vertragsunterlagen in elektronischer Form. Eine dauerhafte Speicherung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

4. Preise und Zahlung

Alle Preise werden in Euro angegeben. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, verstehen sich die Beträge als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten, die zusätzlich zur eigentlichen Leistung entstehen können, etwa für Anfahrten, Sondergenehmigungen oder behördliche Auflagen, werden gesondert verrechnet oder im Angebot entsprechend ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der vollständige Zahlungseingang bei Skymetra. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder über eine gesondert vereinbarte Zahlungsart.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Skymetra ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Einbringungskosten zu verrechnen. Solange ein fälliger Betrag offen ist, kann Skymetra weitere Leistungen zurückstellen oder von einer Vorauszahlung abhängig machen.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Skymetra ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann ausschließlich aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

Skymetra kann die Übergabe bzw. Freigabe von Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen.

Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen nach Erhalt zu überprüfen und allfällige Einwendungen innerhalb angemessener Frist schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, gilt die Rechnung gegenüber Unternehmern als sachlich genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.

 

 

5. Mitwirkung des Kunden und Rahmenbedingungen für Drohneneinsätze

Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, damit ein Drohneneinsatz ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen über Einsatzort, Zugänglichkeit, örtliche Besonderheiten und mögliche Gefahrenquellen. Änderungen, die Einfluss auf die Durchführung haben können, sind Skymetra unverzüglich mitzuteilen. Soweit Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter erforderlich sind – etwa von Grundstückseigentümern oder Behörden – liegt deren Einholung im Verantwortungsbereich des Kunden.

Drohnenflüge sind stark von äußeren Bedingungen abhängig. Einsätze können nur durchgeführt werden, wenn Wetter, Luftraumsituation und örtliche Gegebenheiten einen sicheren Betrieb zulassen. Die Entscheidung über die Durchführbarkeit eines Fluges trifft ausschließlich Skymetra im Interesse der Flugsicherheit. Sollte sich vor Ort herausstellen, dass ein Einsatz aus Sicherheits- oder Rechtsgründen nicht möglich ist, und beruht dies auf unzutreffenden oder fehlenden Angaben des Kunden, können bereits entstandene Aufwendungen verrechnet werden. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin nach Möglichkeit einvernehmlich vereinbart.

Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin ab, kann Skymetra eine angemessene Ausfallvergütung bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswerts verlangen, sofern Skymetra keinen geringeren Schaden nachweist und dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben davon unberührt.

Muss ein Einsatz aus Gründen abgebrochen oder verschoben werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Skymetra liegen – insbesondere wegen plötzlicher Wetterverschlechterung, technischer Sicherheitsbedenken oder behördlicher Einschränkungen – entstehen daraus keine Schadenersatzansprüche. Für nicht erbrachte Leistungen werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend berücksichtigt.

 

 

6. Termine und Leistungshindernisse

Angaben zu Einsatz- oder Fertigstellungsterminen verstehen sich grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein fixer Termin schriftlich vereinbart wurde. Verbindliche Fristen setzen voraus, dass alle für die Durchführung erforderlichen Informationen vorliegen und der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat.

Kommt es aus von Skymetra zu vertretenden Gründen zu einer Verzögerung, ist zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistung einzuräumen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist können weitere gesetzliche Rechte geltend gemacht werden. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Drohnenleistungen sind naturgemäß von äußeren Umständen abhängig. Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Wetterbedingungen, behördliche Einschränkungen, Luftraumsperren, technische Sicherheitsbedenken oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Skymetra liegen, begründen keinen Leistungsverzug. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Wird die Durchführung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.

Soweit eine Leistung nach ihrer Art eine Abnahme erfordert, gilt sie gegenüber Unternehmern als abgenommen, wenn der Kunde das Ergebnis übernimmt oder nutzt und innerhalb angemessener Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich geltend macht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

 

7. Laufende Vertragsverhältnisse und Beendigung

Werden zwischen Skymetra und dem Kunden Leistungen vereinbart, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig zu erbringen sind, richtet sich die Laufzeit nach der individuellen Vereinbarung. Ist keine bestimmte Dauer festgelegt, gilt das Vertragsverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Solche laufenden Vereinbarungen können von beiden Seiten unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist beendet werden. Maßgeblich ist die im jeweiligen Vertrag geregelte Frist; fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende als vereinbart. Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei trotz Aufforderung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder sich dauerhaft im Zahlungsverzug befindet.

Mit Beendigung des Vertrags enden noch nicht ausgeführte Leistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend abzurechnen. Ansprüche aus der Zeit vor Vertragsende bleiben bestehen.

 

 

8. Rücktritt vom Vertrag

Skymetra ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, die eine Durchführung des Auftrags erheblich erschweren oder unmöglich machen und die außerhalb des Einflussbereichs von Skymetra liegen. Dazu zählen insbesondere behördliche Einschränkungen, sicherheitsrelevante Luftraumsperren, außergewöhnliche Wetterlagen, technische Ausfälle trotz ordnungsgemäßer Wartung oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die auch bei sorgfältiger Planung nicht vermieden werden konnten.

Ein Rücktritt ist außerdem zulässig, wenn sich nachträglich herausstellt, dass wesentliche Angaben des Kunden unzutreffend waren oder notwendige Voraussetzungen für die Durchführung des Einsatzes fehlen und dadurch ein sicherer oder rechtmäßiger Betrieb nicht gewährleistet werden kann.

Im Fall eines Rücktritts informiert Skymetra den Kunden unverzüglich. Bereits erhaltene Zahlungen werden für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.

 

 

9. Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach österreichischem Recht uneingeschränkt. Diese werden durch die folgenden Bestimmungen nicht eingeschränkt.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für erbrachte Leistungen und bereitgestellte Daten zwölf Monate ab Übergabe beziehungsweise Abnahme. Unternehmer haben die gelieferten Ergebnisse unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel ohne Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei beiderseitigen Unternehmensgeschäften gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 UGB. Gegenüber Verbrauchern finden diese Bestimmungen keine Anwendung.

Liegt ein behebbarer Mangel vor, erhält Skymetra zunächst die Möglichkeit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst wenn eine Verbesserung endgültig scheitert oder unzumutbar ist, kann eine angemessene Preisminderung verlangt werden oder – bei erheblichen Mängeln – ein Rücktritt erfolgen. Schadenersatzansprüche richten sich ausschließlich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.

Abweichungen, die auf äußere Einflüsse, technische Rahmenbedingungen oder unvermeidbare Messungenauigkeiten bei drohnengestützter Datenerfassung zurückzuführen sind und den vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

Übernimmt Skymetra ausdrücklich eine Garantie, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Erklärung. Allgemeine Leistungsbeschreibungen oder Darstellungen stellen keine Garantie im rechtlichen Sinn dar.

Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet und war dies für den Kunden erkennbar oder vermeidbar, kann der dadurch verursachte Aufwand in angemessenem Umfang verrechnet werden.

 

 

10. Haftung

Skymetra haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Skymetra nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht bei leichter Fahrlässigkeit nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet Skymetra nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden unvermeidbar gewesen wäre.

Keine Haftung besteht für Schäden, die durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Skymetra entstehen, insbesondere durch behördliche Einschränkungen, Luftraumsperren, extreme Wetterlagen oder sonstige Fälle höherer Gewalt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung von Skymetra beschränkt ist, gilt dies auch für Mitarbeiter und beauftragte Dritte.

 

 

11. Datenschutz

Skymetra verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsabwicklung, zur Kommunikation mit dem Kunden sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Leistungen.

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die auf der Website von Skymetra abrufbar ist.

 

 

12. Nutzungsrechte an gelieferten Daten

An allen von Skymetra erstellten Bildern, Videos und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben die Urheberrechte bei Skymetra, soweit gesetzlich zulässig. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Daten für den vereinbarten Zweck. Daten werden erst nach vollständiger Zahlung zur Nutzung freigegeben.

Eine Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Weiterverwertung über den ursprünglichen Vertragszweck hinaus bedarf der Zustimmung von Skymetra, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Vom Kunden bereitgestellte Inhalte bleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde bestätigt, dass er zur Weitergabe dieser Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.

Skymetra ist berechtigt, entstandenes Bildmaterial anonymisiert zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen oder Datenschutzrechte des Kunden entgegenstehen.

 

 

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht eingeschränkt werden.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Skymetra vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Die vertragliche Kommunikation kann elektronisch erfolgen, insbesondere per E-Mail, sofern keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

Stand April 2026

 

 

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